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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKSchG§ 15 Abs. 3 KSchG 

Entscheidungen zu "§ 15 Abs. 3 KSchG"

Übersicht

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 372/07 vom 18.09.2007

Wird ein Arbeitnehmer durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts als Mitglied des Wahlvorstandes für die erstmalige Durchführung einer Betriebsratswahl bestellt und eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, beginnt der Sonderkündigungsschutz aus § 15 Abs. 3 KSchG mit Verkündung und nicht erst mit Rechtskraft der Bestellungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 66/07 vom 31.07.2007

1. Zur krankheitsbedingten Kündigung Einzelfallentscheidung.

2. Hat das Landesarbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellt, ohne die Rechtsbeschwerde zuzulassen, beginnt mit Entscheidungsverkündung der Sonderkündigungsschutz aus § 15 Abs. 3 KSchG.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 9 Sa 1866/06 vom 02.03.2007

1. Das Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Bewerbung hat.

2. Der Arbeitgeber hat eine Erkundigungspflicht und muss notfalls vorsorglich ein Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 9 Sa 1270/05 vom 03.05.2006

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

BAG – Urteil, 8 AZR 175/01 vom 14.02.2002

1. Das im Interesse des Amtes bestehende Übernahmegebot des § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG für Wahlvorstandsmitglieder ist ebenso wie deren besonderer Kündigungsschutz gem. § 15 Abs. 3 KSchG zeitlich begrenzt auf einen Zeitraum bis zu sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Ist auch der nachwirkende Kündigungsschutz beendet, besteht kein besonderer Kündigungsschutz des Funktionsträgers mehr; der Arbeitgeber kann - wie jedem anderen Arbeitnehmer - kündigen (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 431/95 - AP KSchG 1969 § 15 Wahlbewerber Nr. 2 = EzA KSchG § 15 n.F. Nr. 44).

2. Erfolgt unter diesen Voraussetzungen eine wirksame Kündigung, kann der Funktionsträger einen Schadensersatzanspruch nicht auf die frühere Verletzung der Übernahmeverpflichtung des § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG stützen.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 383/08 vom 11.12.2008

LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 169/07 vom 25.01.2008

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 Sa 914/06 vom 13.11.2007

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 486/06 vom 08.02.2007

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 Sa 51/05 vom 05.10.2005

BAG – Urteil, 2 AZR 275/04 vom 17.03.2005

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 443/04 vom 17.11.2004

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 878/03 vom 07.05.2004

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 45/02 vom 12.03.2003


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