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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKSchG§ 11 KSchG 

Entscheidungen zu "§ 11 KSchG"

Übersicht

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 1363/06 vom 14.06.2007

Höhe des Vergütungsnachzahlungsanspruchs nach den Grundsätzen des Annahmeverzuges der Arbeitgeberin mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach dem Lohnausfallprinzip. Abgrenzung zum (bloßen) Aufwendungs-/Auslagenersatz

LAG-BREMEN – Beschluss, 3 Ta 85/06 vom 12.09.2006

1. Enthält eine Vereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich einen vollstreckbaren Teil - hier: Abrechnung für den Monat August 2005 - und einen nicht vollstreckbaren Teil - hier: Auszahlung des sich daraus ergebenden Entgelts, soweit noch nicht geschehen - ist der einheitliche Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes für beide Teile, den zulässigen und den unzulässigen Teil der im gerichtlichen Vergleich getroffenen Vereinbarung unzulässig.

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Abrechnung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Monat besteht dann nicht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass der Arbeitnehmer (Gläubiger) für den abzurechnenden Monat keinen Anspruch gegen seinen - ehemaligen - Arbeitgeber (Schuldner) auf Zahlung von Arbeitsentgelt mehr hat, weil der nach rechtskräftig feststehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses für diesen Monat erzielte Verdienst bei einem anderen Arbeitgeber, das mögliche Einkommen, das bei dem Schuldner hätte erzielt werden können, erheblich übersteigt.

3. § 91 a ZPO ist auch im Zwangsvollstreckungsverfahren analog anwendbar. Ist ein gestellter Antrag von Anfang an unzulässig, kommt eine einseitige Erledigungserklärung des Gläubigers nicht in Betracht, auch wenn der Schuldner inzwischen geleistet hat und auch aus diesem Grund die Zwangsvollsteckung unzulässig geworden ist.

BAG – Urteil, 5 AZR 125/05 vom 11.01.2006

Bezieht der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers Arbeitslosengeld und unterlässt er zugleich böswillig einen ihm zumutbaren Erwerb, hat eine proportionale Zuordnung der Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 und 3 KSchG zu erfolgen.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 212/05 vom 01.09.2005

1. Bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes im Sinne des § 615 Satz 2 BGB hat keine Gesamtberechnung zu erfolgen, sondern eine Berechnung nach Zeitabschnitten (entgegen BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98 -).

2. Hat ein Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs höherwertige Tätigkeit als bei seinem Hauptarbeitgeber geleistet (hier: Flugkapitän statt Co-Pilot), beschränkt sich die Anrechnung des Zwischenverdienstes nicht auf das fiktive Gehalt eines Co-Piloten.

3. Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit hat, kann er gemäß §§ 683, 679, 670 BGB gegenüber seinem Hauptarbeitgeber geltend machen.

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1282/04 vom 27.04.2005

Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im unbestritten fortbestehenden Arbeitsverhältnis einseitig von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei, so scheidet gegenüber den Annahmeverzugsansprüchen des Arbeitnehmers der Einwand des böswilligen Unterlassens von Zwischenverdienst regelmäßig von vornherein aus.

THUERINGER-LAG – Urteil, 7 Sa 62/00 vom 21.09.2004

Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegenstandslos ist und der Arbeitgeber an den Gründen hierfür nicht mehr festhält, kann der Arbeitgeber im Folgeprozess auf Entgeltfortzahlung nicht mehr einwenden, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig gewesen.

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 163/03 vom 15.10.2003

1. Nimmt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist einer sich als unwirksam erweisenden Arbeitgeberkündigung eigenem Bekunden zu Folge genehmigten Erholungsurlaub in genau dem Umfang in Anspruch, für den ihm zuvor in der vermeintlichen "Schlussabrechnung" Urlaubsabgeltung gewährt worden war, so kann er für den fraglichen Zeitraum nicht nochmals (Urlaubs-)Vergütung verlangen.

2. Macht sich der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugszeitraums selbstständig, so ist das ihm deshalb gewährte sog. Überbrückungsgeld des § 57 SGB III - unbeschadet der Frage, ob insoweit nicht ohnehin ein Anspruchsübergang nach § 115 SGB X stattfindet - jedenfalls entsprechend einem anderweitigen Erwerb im Sinne von §§ 615 BGB, 11 KSchG auf den Annahmeverzugsanspruch anzurechnen.

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 221/02 vom 13.12.2002

Zu der Frage, ob Zeitungszusteller aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Freiexemplare auch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs ableiten können.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 Sa 752/08 vom 07.04.2009

BAG – Urteil, 8 AZR 918/06 vom 25.10.2007

BAG – Urteil, 8 AZR 919/06 vom 25.10.2007

BAG – Urteil, 8 AZR 921/06 vom 25.10.2007

BAG – Urteil, 8 AZR 920/06 vom 25.10.2007

BAG – Urteil, 8 AZR 917/06 vom 25.10.2007

BAG – Urteil, 5 AZR 754/05 vom 11.10.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 224/06 vom 13.09.2006

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 199/05 vom 30.08.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 Sa 286/05 vom 14.07.2005

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 51/04 vom 20.05.2005

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 Sa 741/04 vom 06.05.2005

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 Sa 711/04 vom 18.01.2005

OLG-ROSTOCK – Urteil, 6 U 122/04 vom 05.01.2005

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 1037/03 vom 22.10.2003

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 998/03 vom 23.07.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 68/01 vom 28.02.2002

LAG-BREMEN – Urteil, 4 Sa 43/01 vom 17.09.2001

BFH – Beschluss, XI B 99/98 vom 12.01.2000


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