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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKSchG§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG 

Entscheidungen zu "§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG"

Übersicht

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 Sa 60/07 vom 26.08.2008

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter genießt Sonderkündigungsschutz und ist deshalb in eine Sozialauswahl nicht einzubeziehen.

LAG-KOELN – Urteil, 1 Sa 1510/04 vom 10.05.2005

1. Wird ein Interessenausgleich mit Namensliste abgeschlossen, ist außerhalb wie innerhalb eines Insolvenzverfahrens auch die Herausnahme sog. Leistungsträger aus der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit zu überprüfen (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO).

2. Findet der Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit auf die Prüfung der sozialen Auswahl Anwendung, braucht der Arbeitgeber die Gründe für die fehlende Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern und die Ausklammerung von Leistungsträgern zunächst nur in "groben Zügen" darzulegen.

3. Die Massenentlassungsvorschriften nach §§ 17 ff. KSchG lassen sich nicht im Sinne der Entscheidung des EuGH in Sachen Junk ./. Kühnel (Rs.C - 188/03) richtlinienkonform auslegen. Für Altfälle ist jedenfalls Vertrauensschutz zu gewähren.

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 774/04 vom 22.04.2005

1. In einem Fall des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG ist bei einer strittigen Sozialauswahl auch die Festlegung des auswahlrelevanten Kreises der Arbeitnehmer sowie die Gewichtung der Sozialdaten zueinander und auf grobe Fehlerhaftigkeit zu prüfen.

2. Die Entscheidung des EUGH vom 27.01.2005 (Junk/Kühnel) hat keine unmittelbaren Wirkungen auf andere Verfahren.

LAG-KOELN – Urteil, 6 Sa 1364/04 vom 24.03.2005

Die generelle Herausnahme von sog. Leistungsträger aus der Sozialwahl verstößt gegen § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG a. F., weil eine einzelfallbezogene Interessenabwägungen, stattzufinden hat: Je schwerer das soziale Interesse wiegt, um so gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (im Anschluss an BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01).

LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 1052/03 vom 30.10.2003

Ermittelt ein Handelsunternehmen (Drogeriemarktkette) einen verminderten Bedarf an Anwesenheitsstunden des gesamten Verkaufspersonals um 20 %, kann es gegenüber allen Verkaufskräften - ohne Durchführung einer Sozialauswahl - Änderungskündigungen aussprechen mit dem Ziel, die Arbeitszeit und das Entgelt um 20 % zu kürzen. Das Kündigungsschutzgesetz zwingt nicht dazu, stattdessen eine geringere Anzahl von Beendigungskündigungen auszusprechen.

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 42/03 vom 09.05.2003

Aus einer mehrjährigen Tätigkeit gewonnene Fachkenntnisse und ressortspezifische Kontakte nehmen den Redakteuren des Ressorts einer Tageszeitung weder die Vergleichbarkeit mit einem entlassenen Kollegen, der im Laufe der Jahre bereits in verschiedenen Ressorts tätig war, noch begründen sie ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis, das einer Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstünde.

BAG – Urteil, 2 AZR 706/00 vom 12.04.2002

Bei der Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung muß der Arbeitgeber das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des Leistungsträgers abwägen.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 Sa 80/07 vom 10.04.2008

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 79/06 vom 11.01.2007

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 Sa 93/06 vom 05.01.2007

LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 390/06 vom 06.12.2006

LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 867/06 vom 06.12.2006

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 541/06 vom 12.10.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 148/06 vom 29.06.2006

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 15 Sa 144/05 vom 22.05.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 Sa 835/05 vom 30.03.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 Sa 846/05 vom 10.02.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 791/05 vom 19.01.2006

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 Sa 78/04 vom 17.08.2005

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 674/04 vom 05.01.2005

LAG-BRANDENBURG – Urteil, 2 Sa 51/04 vom 27.04.2004

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 Sa 2013/03 vom 10.02.2004

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 25/02 vom 02.05.2002


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