Altöle werden auch dann "der Verwertung in hierfür genehmigten Anlagen ... zugeführt" (§ 5 a Abs. 2 Satz 1 AbfG i.V.m. § 64 KrW-/AbfG), wenn dort lediglich eine Vorbehandlung stattfindet, die sich aber als Teil eines mehrstufigen, immissionsschutzrechtlich unbedenklichen Verwertungsprozesses darstellt.
Urteil des 3. Senats vom 8. März 2001 - BVerwG 3 C 26.00 -
I. VG Darmstadt vom 08.03.2000 - Az.: VG 8 E 715/98 (3) -
Die Bilgenölentsorgung auf Bundeswasserstraßen ist Abfallentsorgung und keine schiffahrtspolizeiliche Aufgabe. Sie obliegt deshalb den Ländern und nicht dem Bund.
Urteil des 7. Senats vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 A 1.98 -