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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKrW-/AbfG§ 4 KrW-/AbfG 

Entscheidungen zu "§ 4 KrW-/AbfG"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11463/06.OVG vom 23.05.2007

Ein Heizkraftwerk, welches gebrauchtes Frittierfett zur Stromerzeugung verbrennt, ist eine genehmigungsbedürftige Anlage zur energetischen Verwertung von Abfall durch Verbrennung gemäß Nr. 8.1 Spalte 1 Buchstabe a) des Anhangs zur 4. BImSchV.

Die Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren nach § 107 Abs. 5 OWiG gilt auch für die Akteneinsicht eines Dritten und selbst dann, wenn die Aktenversendung nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids erfolgt (Abgrenzung zu nach Landesgebührenrecht zu beurteilenden Sachverhalten).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 B 02.2480 vom 13.05.2004

Lässt sich nicht beweisen, dass bei einem Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung keinerlei Abfall zur Beseitigung anfällt, so geht dies zu seinen Lasten mit der Folge, dass Restmüllgefäße der kommunalen Abfallentsorgung nach § 7 Satz 4 GewAbfV bereitzuhalten sind.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TG 2353/02 vom 18.12.2002

Das Verbot einer Abfallverwertung, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umweltverträglich und schadlos ist und eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht erwarten lässt und die auch dem Zweck des Chemikaliengesetzes, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe zu schützen, Rechnung trägt, ist nicht erforderlich im Sinne der Ermächtigungsgrundlagen des Chemikaliengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2043/00 vom 22.03.2001

1. Die Regelungsbefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschränkt sich bei nach Bundesrecht überlassungspflichtigen Abfällen auf Art und Weise der Überlassung.

2. Ist bundesrechtlich ein Abfallerzeuger oder -besitzer von der Überlassungspflicht ausgenommen, so ist dies für den Landesgesetzgeber und damit auch für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als Satzungsgeber bindend.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 B 3.05 vom 20.10.2005

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 135/04 vom 14.10.2004


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