Abfälle, die ohne Verstoß gegen Trennungsgebote vermischt worden sind, sind jedenfalls dann keine "Abfälle zur Beseitigung" (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG), wenn sie überwiegend verwertbar sind und einer Verwertung zugeführt werden.
Urteil des 3. Senats vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 4.00 -
I. VG Würzburg vom 23.02.1999 - Az.: VG W 6 K 98.302 -
II. VGH München vom 30.11.1999 - Az.: BayVGH 20 B 99.1068 -