Eine gerichtliche Anordnung, mit der die Kindesmutter verpflichtet wird, an einer psychologischen Behandlung des betroffenen Kindes, mit dem Ziel der Anbahnung einer Umgangsregelung mit dem Vater, teilzunehmen, berührt erheblich ihr Persönlichkeitsrecht, ist anfechtbar und grundsätzlich aufzuheben.
1. Zur gesetzlichen Vertretungsbefugnis des allein sorgeberechtigten Elternteils im Rahmen der Unterhaltsklage des in den Haushalt des nicht sorgeberechtigten Elternteils gewechselten minderjährigen Kindes.
2. Das Bedürfnis für die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft in diesem Fall darf nicht im Hinblick auf eine streitige und bislang ungeklärte Rechtsfrage (hier: Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts) verneint werden.
In Analogie zu den nach allgemeiner Auffassung rechtsanwaltsgebührenfähigen Beschwerdeverfahren betreffend andere ebenfalls im Gesetz nicht vorgesehene vorläufige Anordnungen ist auch die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren gegen eine vorläufige Anordnung im isolierten familiengerichtlichen Verfahren nach dem FGG vergütungsfähig.
(Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in OLG-Report 2000, 206)
In Analogie zu den nach allgemeiner Auffassung rechtsanwaltsgebührenfähigen Beschwerdeverfahren betreffend andere ebenfalls im Gesetz nicht vorgesehene vorläufige Anordnungen ist auch die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren gegen eine vorläufige Anordnung im isolierten familiengerichtlichen Verfahren nach dem FGG vergütungsfähig.
(Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in OLG-Report 2000, 206)