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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKostO§ 25 Abs. 1 KostO 

Entscheidungen zu "§ 25 Abs. 1 KostO"

Übersicht

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 61/00 vom 23.05.2000

Es besteht jedenfalls in kostenrechtlicher Hinsicht ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer, wenn eine der Parteien bis zum Beginn der Mietzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.

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