Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenKKostO§ 14 Abs. 7 KostO 

Entscheidungen zu "§ 14 Abs. 7 KostO"

Übersicht

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 40/08 vom 10.06.2008

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und Einzelrichterzuständigkeit schließen sich gegenseitig aus; misst der Einzelrichter der Sache grundsätzliche Bedeutung zu, hat er das Verfahren zwingend der Beschwerdekammer zu übertragen (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.8.2007, 20 W 289/07 = JurBüro 2007, 659).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 289/07 vom 02.08.2007

Bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache muss der Einzelrichter sie nach § 14 Abs. 7 Satz 2 KostO zur Entscheidung auf die Kammer übertragen. Entscheidet er selbst und lässt die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, ist die Zulassung für das Rechtsbeschwerdegericht bindend. Auf die entsprechend eingelegte weitere Beschwerde ist die Entscheidung des Einzelrichters wegen Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG aufzuheben.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 150/06 vom 07.11.2006

Über die Anordnung der Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung hat jedenfalls dann der Einzelrichter zu entscheiden, wenn die Entscheidung nicht zusammen mit der Hauptsacheentscheidung erfolgt.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 151/06 vom 07.11.2006

Über die Anordnung der Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung hat jedenfalls dann der Einzelrichter zu entscheiden, wenn die Entscheidung nicht zusammen mit der Hauptsacheentscheidung erfolgt.

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 311/05 vom 15.11.2005

1) Im Beschwerdeverfahren über einen Kostansatz des Amtsgerichts ist die Kammer für Handelssachen des Landgerichts nur mit dem Vorsitzenden als Einzelrichter besetzt. Diese Besetzung ist allein deshalb zwingend, weil § 14 Abs. 7 S. 3 KostO die ehrenamtlichen Richter von der Mitwirkung in dem Beschwerdeverfahren ausnahmslos ausschließt.

2) Die nach bisherigem Recht begründete Verpflichtung der Staatskasse zur Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs ist durch die am 15.12.2001 in Kraft getretene Vorschrift des § 17 Abs. 4 KostO nicht berührt worden (wie BayObLGZ 2003, 143). Ein abweichender Wille des Gesetzgebers lässt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien nicht ableiten.

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Wx 17/05 vom 09.08.2005

BGH – Beschluss, V ZB 64/03 vom 12.03.2004

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Wx 15/03 vom 12.06.2003

BGH – Beschluss, V ZB 19/03 vom 30.04.2003

BGH – Beschluss, IV AR(VZ) 3/02 vom 27.11.2002


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 14 Abs. 7 KostO" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum