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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKostO§ 14 Abs. 5 Satz 5 KostO 

Entscheidungen zu "§ 14 Abs. 5 Satz 5 KostO"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 11 Wx 14/03 vom 18.11.2003

Ist das Landgericht im notariellen Vermittlungsverfahren in der Hauptsache mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Notars befasst, setzt es den Wert des Beschwerdegegenstandes als Beschwerdegericht fest, so dass hiergegen nur die zugelassene weitere Beschwerde statthaft ist.

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Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 14 Abs. 5 Satz 5 KostO" © JuraForum.de — 2003-2013

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