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Entscheidungen zu "§ 50 KO"

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BAG – Urteil, 3 AZR 783/76 vom 16.06.1978

Überträgt ein Arbeitgeber die Rechte aus einer Rückdeckungsversicherung, die zur Finanzierung einer Versorgungszusage geschlossen wurde, dem begünstigten Arbeitnehmer unter der aufschiebenden Bedingung, daß ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt wird, so ist eine solche Forderungsabtretung in der Regel als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (§§ 29 ff. KO). Ob sie sogar als Gesetzesumgehung nichtig ist, bleibt unentschieden.

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