Fordert der Konkursverwalter die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die vor Konkurseröffnung über das Vermögen des Grundstückseigentümers aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages zugunsten des Käufers eingetragen wurde, kann dieser wegen der von ihm vor Konkurseröffnung an den verkaufenden Eigentümer erbrachten Kaufpreiszahlungen dem Verlangen kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen.
Zahlungsunfähigkeit des Erbbauberechtigten als Heimfallgrund und Anspruch des Erbbauberechtigten hinsichtlich seines Heimfallrechts auf Aussonderung im Insolvenzverfahren.