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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKAG§ 8 Abs. 7 Satz 2 KAG 

Entscheidungen zu "§ 8 Abs. 7 Satz 2 KAG"

Übersicht

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 44.06 vom 12.12.2007

Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG. Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt des ersten Versuchs der Gemeinde oder des Zweckverbands, eine wirksame Beitragssatzung zu erlassen, sondern der der Zeitpunkt des Inkrafttretens der (ersten) rechtswirksamen Satzung. Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, namentlich des Rückwirkungsverbots, stehen der Beitragserhebung auf Grund einer solchen Satzung auch dann nicht entgegen, wenn dies nach der Rechtsprechung zur alten Fassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG nicht mehr mögliche gewesen wäre.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 45.06 vom 12.12.2007

Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG. Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt des ersten Versuchs der Gemeinde oder des Zweckverbands, eine wirksame Beitragssatzung zu erlassen, sondern der Zeitpunkt des Inkrafttretens der (ersten) rechtswirksamen Satzung. Gesichtspukte des Vertrauensschutzes, namentlich des Rückwirkungsverbots, stehen der Beitragserhebung auf Grund einer solchen Satzung auch dann nicht entgegen, wenn diese nach der Rechtsprechung zur alten Fassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG nicht mehr möglich gewesen wäre.

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 112/04 vom 08.09.2004

Die Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG durch das Zweite Entlastungsgesetz vom 17.12.2003 dürfte nicht wegen einer (nur) in der Gesetzesbegründung verlautbarten Klarstellungsabsicht des Gesetzgebers zugleich zur Folge gehabt haben, dass für die Möglichkeit des erstmaligen Entstehens der sachlichen Beitragspflicht schon für die Zeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung das Erfordernis der Rechtswirksamkeit der ersten Beitragssatzung gegolten hätte.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 64.06 vom 15.11.2006

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 M 96.05 vom 02.09.2005

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 33.05 vom 01.09.2005

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 217/04.Z vom 27.08.2004


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