1. § 156 Abs. 1 ZVG bezieht sich nur auf laufende wiederkehrende öffentliche Grundstückslasten, nicht aber auf einmalige öffentliche Lasten wie Herstellungsbeiträge i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (Abweichung von OVG LSA, Urt. v. 23. September 2004 - 1 L 264/04 -).
2. Zur Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressat bei der Zwangsverwaltung des herangezogenen Grundstücks.