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Entscheidungen zu "§ 37 JWG"

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 UZ 3294/00.A vom 22.11.2000

Auch bei Übertragung der Ausübung der Aufgabe des Vormundes durch das Jugendamt auf einen seiner Beamten oder Angestellten (§ 55 Abs. 2 SGB VIII) kann dem Jugendamt als Amtsvormund des Kindes/Jugendlichen wirksam zugestellt werden.

Auf die sich aus den individuellen Besonderheiten eines Klägers ergebende Notwendigkeit der Vertretung in einem Klageverfahren muss in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht hingewiesen werden.

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