Ein ehrenamtlicher Richter, dessen Mitwirkung an einem anberaumten Gerichtstermin besonders hohe Entschädigungskosten wegen einer notwendigen beruflichen Vertretung verursachen würde, ist verpflichtet, das Gericht im Vorwege unverzüglich über diese Umstände zu unterrichten.
Vertretungskosten können, wenn sie aus dem Rahmen fallen (hier: 920,-- Euro), die Verhinderung des ehrenamtlichen Richters begründen.