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Entscheidungen zu "§ 2 JBeitrO"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 163/09 vom 04.06.2009

Bei Anträgen der Gerichtskasse nach § 7 JBeitrO handelt es sich um ein Ersuchen im Sinn von § 38 GBO. Einwendungen gegen den beizutreibenden Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung sind nach § 8 JBeitrO, nicht im Grundbuchverfahren geltend zu machen.

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