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JuraForum.deUrteileVorschriftenJJArbSchG§ 19 JArbSchG 

Entscheidungen zu "§ 19 JArbSchG"

Übersicht

BAG – Urteil, 9 AZR 143/04 vom 15.03.2005

Bei der Altersteilzeitarbeit im Blockmodell bewirkt der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses iSd. § 7 Abs. 4 BUrlG. Zu diesem Zeitpunkt offene Urlaubsansprüche sind daher nur dann abzugelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht verfallen sind und die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Voraussetzungen für die Urlaubsgewährung erfüllt sind. § 51 Abs. 1 BAT und der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 enthalten keine davon abweichenden Regelungen.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 712/04 vom 31.01.2005

Zur Wirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 32/97 vom 03.04.2001

Leitsatz

zum Beschluss des Ersten Senats vom 3. April 2001

- 1 BvL 32/97 -

Zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 des Bundesurlaubsgesetzes in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) vom 25. September 1996.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 19 JArbSchG

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