Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenJJAPO 1993§ 9 Abs. 4 Satz 1 JAPO 1993 

Entscheidungen zu "§ 9 Abs. 4 Satz 1 JAPO 1993"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10770/03.OVG vom 30.07.2003

1. Die Bestehensregelung in § 9 Abs. 4 Satz 1 JAPO mit ihren Mindestanforderungen für den schriftlichen Teil der Prüfung ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Sie beruht insbesondere auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage.

2. Nicht jede Art von Einwendungen, die der Prüfling gegen die Bewertung seiner Arbeit erhebt, verlangt die Durchführung eines Prüferbeteiligungsverfahrens

3. Nach § 9 Abs. 7 Satz 1 JAPO ist dem Prüfer nur dann Gelegenheit zur Überprüfung der Einwendung zu geben, wenn sich nach dem Widerspruch des Prüflings die Möglichkeit eines Bewertungsfehlers ergibt.

4. Eine generelle Kritik an der Bewertungspraxis des Prüfers genügt ebenso wenig den Anforderungen an eine substantiierte Einwendung wie die pauschale Rüge, die Begründung des Prüfervotums sei unzureichend.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 9 Abs. 4 Satz 1 JAPO 1993

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 9 Abs. 4 Satz 1 JAPO 1993" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum