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JuraForum.deUrteileVorschriftenJJAO§ 3 Abs. 1 Satz 5 JAO 

Entscheidungen zu "§ 3 Abs. 1 Satz 5 JAO"

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HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bf 372/05 vom 09.08.2006

Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 5 (hamburgische) Juristenausbildungsordnung, wonach der Prüfungskandidat in den zwei Semestern oder drei Trimestern, die der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung vorausgehen, in Hamburg an einer wissenschaftlichen Hochschule im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben sein muss, ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.

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