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JuraForum.deUrteileVorschriftenIIRG§ 52 Abs. 1 IRG 

Entscheidungen zu "§ 52 Abs. 1 IRG"

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 327/02 vom 02.10.2002

Auch für die Übernahme der Rechtshilfe zur Vollstreckung eines ausländischen Erkenntnisses ist es Voraussetzung, dass der im Ausland Verurteilte dort Gelegenheit gehabt haben muss, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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