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JuraForum.deUrteileVorschriftenIIRG§ 15 Abs. 1 IRG 

Entscheidungen zu "§ 15 Abs. 1 IRG"

Übersicht

OLG-KOELN – Beschluss, 6 AuslA 20-08-84HB vom 29.02.2008

1) Bei Auslieferungsersuchen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ist der Nichteintritt der Verjährung im ersuchenden Mitgliedsstaat keine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Auslieferung.

2) Auf den Eintritt der Verjährung nach deutschem Recht kommt es nur im Falle konkurrierender Gerichtsbarkeit an (§ 9 Abs. 2 IRG).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) vom 28.03.2007

Liegt lediglich ein - über Interpol übermitteltes - Festnahmeersuchen, nicht aber ein Europäischer Haftbefehl oder eine Ausschreibung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen vor und sind auch keine Unterlagen nach § 10 IRG übermittelt worden, ist die Anordnung der Auslieferungshaft nach § 15 Abs. 1 IRG nicht zulässig. Denn es fehlt an Auslieferungsunterlagen im Sinne von § 83 a Abs. 1 oder 2 IRG. Das gilt auch dann, wenn in dem Festnahmeersuchen auf einen Europäischen Haftbefehl Bezug genommen wird.

OLG-HAMM – Beschluss, (2) 4 Ausl. A 21/09 (62/09) vom 03.03.2009

OLG-KOELN – Beschluss, 6 AuslA 120/08 vom 10.10.2008

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 1 AK 51/07 vom 04.10.2007

BVERFG – Beschluss, 2 BvQ 23/07 vom 09.07.2007

OLG-KOELN – Beschluss, 6 AuslA. 95/06 vom 01.06.2007

BVERFG – Urteil, 2 BvR 66/00 vom 03.02.2000


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