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JuraForum.deUrteileVorschriftenIInsO§ 251 InsO 

Entscheidungen zu "§ 251 InsO"

Übersicht

BGH – Beschluss, IX ZB 204/05 vom 29.03.2007

a) Ob der Gläubiger, welcher den Versagungsantrag stellt, durch den Insolvenzplan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Vorbringens des Gläubigers zu beurteilen.

b) Macht der Gläubiger geltend, er sei durch den Entzug der Aufrechnungsbefugnis benachteiligt, obwohl der Insolvenzplan eine höhere Quote als das Regelverfahren erwarten lässt, muss das behauptete Ergebnis überwiegend wahrscheinlich sein.

BGH – Beschluss, IX ZB 5/06 vom 26.04.2007

BGH – Beschluss, IX ZB 10/06 vom 22.03.2007


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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