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JuraForum.deUrteileVorschriftenIInsO§ 172 InsO 

Entscheidungen zu "§ 172 InsO"

Übersicht

BGH – Urteil, IX ZR 57/05 vom 13.07.2006

a) Dem Sicherungseigentümer steht kein Anspruch auf Herausgabe des Entgelts zu, das im Eröffnungsverfahren durch Vermietung der sicherungsübereigneten Sache erzielt worden ist.

b) Die Zusage des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters, das während des Eröffnungsverfahrens erzielte Nutzungsentgelt an den Sicherungseigentümer auszukehren, begründet keine Masseverbindlichkeit.

OLG-KOELN – Beschluss, 2 U 45/06 vom 12.06.2006


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