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JuraForum.deUrteileVorschriftenIInsO§ 171 Abs. 2 Satz 1 InsO 

Entscheidungen zu "§ 171 Abs. 2 Satz 1 InsO"

Übersicht

BGH – Beschluss, IX ZR 112/06 vom 22.02.2007

Der Verwalter darf nicht einen Teil der Verwertungskosten konkret berechnen und für einen anderen Teil die Pauschale von 5 vom Hundert ansetzen.

BGH – Urteil, IX ZR 259/02 vom 20.11.2003

a) Zieht der absonderungsberechtigte Gläubiger eine Forderung ein, ohne dazu vom Insolvenzverwalter ermächtigt worden zu sein, schuldet er der Masse nicht allein deshalb zusätzlich zur Feststellungskostenpauschale auch die Verwertungskostenpauschale.

b) Hat der absonderungsberechtigte Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Forderung nach Aufdeckung der Abtretung eingezogen, kann diese Rechtshandlung nicht mit der Begründung angefochten werden, der Masse sei die Verwertungskostenpauschale entgangen.

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Gesetze

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