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JuraForum.deUrteileVorschriftenIInsO§ 142 Abs. 1 InsO 

Entscheidungen zu "§ 142 Abs. 1 InsO"

Übersicht

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 245/02 vom 28.11.2003

1. Soweit der Schuldner durch Zahlungen, die in ein Kontokorrent eingestellt werden, einen von der das Kontokorrent führenden Bank gewährten Kredit bedient, handelt es sich um eine kongruente Deckung, die kein Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO ist.

2. Verrechnungen im Kontokorrent, die zur Verringerung einer nicht von der Bank genehmigten Überziehung führen, sind zwar bei "unmittelbarer" Verrechnung kongruent, sie sind aber keine Bargeschäfte.

3. Verrechnungen im Kontokorrent, die darauf beruhen, dass die Bank die laufenden Kosten und Zinsen für dieses Konto einstellt, können ein Bargeschäft darstellen.

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 14/02 vom 24.07.2002

1. Die Stellung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter gem. §§ 21 Abs. 1, Absatz 2 2. Alt., 22 Abs. 2 InsO, der keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners erlangt hat, ist mit der Stellung des sog. Sequesters nach § 106 KO vergleichbar (vgl. BGH NJW 1997, 3028, 3029).

2. Der spätere Insolvenzverwalter ist selbst bei Personenidentität mit dem sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich befugt, Rechtshandlungen des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters gem. §§ 129 ff. InsO anzufechten.

OLG-HAMM – Urteil, 27 U 85/04 vom 14.06.2005

OLG-KOELN – Urteil, 2 U 87/03 vom 17.12.2003


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