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JuraForum.deUrteileVorschriftenIII. BV§ 28 Abs. 4 II. BV 

Entscheidungen zu "§ 28 Abs. 4 II. BV"

Übersicht

BGH – Urteil, VIII ZR 210/08 vom 18.02.2009

a) Für den Begriff der Schönheitsreparaturen ist auch bei preisfreiem Wohnraum die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV maßgeblich (Bestätigung von BGHZ 92, 363, 368) . Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen im Sinne dieser Bestimmung nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenstern.

b) Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 200/05 vom 13.12.2006


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