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JuraForum.deUrteileVorschriftenHHWG§ 1 Nr. 1 a.F. HWG 

Entscheidungen zu "§ 1 Nr. 1 a.F. HWG"

Übersicht

OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 630/02 vom 19.06.2002

1. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft finden auch auf die atypisch stille Beteiligung an einer Gesellschaft Anwendung. Der Gedanke des Verbraucherschutzes schließt die Anwendung dieser Grundsätze nicht aus. Der geschädigte oder widerrufende Anleger kann daher nicht die Rückzahlung seiner Einlage, sondern allenfalls die Auseinandersetzung der Gesellschaft verlangen.

2. Folgende Belehrung über das Widerrufsrecht genügt den gesetzlichen Anforderungen:

"Meine Beitrittserklärung zur Beteiligung als stiller Gesellschafter am Unternehmenssegment VII der ... kann ich innerhalb einer Frist von einer Woche nach Unterzeichnung schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt nach Aushändigung eines Exemplars dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ..."

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