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JuraForum.deUrteileVorschriftenHHmbSchulG§ 2 HmbSchulG 

Entscheidungen zu "§ 2 HmbSchulG"

Übersicht

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 306/04 vom 27.07.2004

Die im Zuge der Auflösung einer Klasse erfolgende Umsetzung eines Schülers in eine Parallelklasse derselben Schule ist regelmäßig kein Verwaltungsakt.

Das Hamburgische Schulgesetz verleiht keine individuellen Ansprüche auf ein bestimmtes Lern- und Leistungsniveau in der schulischen Bildung.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

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