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JuraForum.deUrteileVorschriftenHHmbRDG§ 20 Abs. 1 HmbRDG 

Entscheidungen zu "§ 20 Abs. 1 HmbRDG"

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HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 155/05 vom 24.05.2006

1. Zur Notfallrettung darf - über den Wortlaut des § 20 Abs. 1 HmbRDG hinaus - zusätzlich zu dem Krankenwagen auch ein Notarzteinsatzfahrzeug zur Beförderung des Notarztes zur Notfallstelle im so genannten Rondezvous-System eingesetzt werden.

2. Ein privater Unternehmer bedarf für den derartigen Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeugs in entsprechender Anwendung des § 14 Satz 2 HmbRDG einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen rettungsdienstlichen Genehmigung.

3. Solange die rettungsdienstliche Genehmigung fehlt, ist ein Notarzteinsatzfahrzeug kein Einsatz-Kraftfahrzeug des Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO und darf nicht mit blauem Blinklicht ausgerüstet sein.

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