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JuraForum.deUrteileVorschriftenHHG NRW§ 119 Abs. 3 Satz 1 HG NRW 

Entscheidungen zu "§ 119 Abs. 3 Satz 1 HG NRW"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 19 B 374/05 vom 16.03.2005

Der Inhaber eines ausländischen Grades ist nicht berechtigt, den Grad in Deutschland ohne einen auf den verleihenden ausländischen Staat hinweisenden Klammerzusatz zu führen, wenn der vom zuständigen Ministerium angeordnete Klammerzusatz fehlerhaft ist.

Ein nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO unstatthafter Widerspruch begründet keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO.

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