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Entscheidungen zu "§ 5 II 1 HausratsVO"

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OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 4999/00 vom 23.02.2001

Drittwirkung der Zuweisung einer Ehewohnung an einen Ehegatten

Auf die Zuweisung einer Ehewohnung (hier: Hausgrundstück) an einen Ehegatten nach Trennung der Ehegatten, aber vor Ausspruch der Scheidung, ist bei Veräußerung des Hausgrundstücks durch den anderen Ehegatten § 571 BGB dann nicht analog anwendbar, wenn mit der Zuweisung nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 18a HausratsVO ein Mietverhältnis begründet wurde.

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