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Entscheidungen zu "§ 12 HAG-TierSG"

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 2229/06 vom 24.10.2007

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der durch Satzung festgelegten Beitragssätze zur Tierseuchenkasse sind die vom Satzungsgeber im Rahmen der Kalkulation zugrundegelegten Tatsachen und Prognosen maßgeblich, nicht die Rechtmäßigkeit der späteren Verwendung der eingenommenen Beiträge. Diese unterliegt der Rechtsaufsicht.

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