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Entscheidungen zu "§ 24 GVG"

Übersicht

OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd I. 8/08 vom 22.04.2008

Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder sonst offensichtlich unhaltbar ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd I. 9/08 vom 22.04.2008

Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder sonst offensichtlich unhaltbar ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd. 1 - 5/01 vom 29.01.2002

Wegen unzureichender Strafgewalt des Amtsgerichts darf an das Landgericht erst nach § 270 StPO verwiesen werden, wenn die Verhandlung so weit geführt worden ist, dass der Schuldspruch feststeht, und wenn sich die Straferwartung so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen der Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 907/01 vom 13.11.2001

1. Zur willkürlichen Annahme der sachlichen Zuständigkeit des Schöffengerichts.

2. Die fehlende sachliche Zuständigkeit ist als Prozesshindernis, auch ohne dass dies gerügt worden ist, von Amts wegen zu beachten.

BGH – Urteil, 5 StR 251/03 vom 31.07.2003

BVERFG – Beschluss, 2 BvL 4/98 vom 27.02.2000


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