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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGVG§ 192 Abs. 2 GVG 

Entscheidungen zu "§ 192 Abs. 2 GVG"

Übersicht

BGH – Urteil, 5 StR 130/01 vom 23.01.2002

1. Auf Besetzungsmängel in der Person eines später durch einen Ergänzungsrichter abgelösten Richters ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO nicht anwendbar.

2. Die Feststellung der Verhinderung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden mit der Folge des Eintritts des Ergänzungsschöffen ist vom Revisionsgericht nicht nur auf Willkür zu überprüfen (Ergänzung von BGHSt 35, 366).

3. Hat ein Zeuge, dem nach § 55 StPO ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugebilligt wird, berechtigterweise die Beantwortung von Fragen der Verteidigung verweigert, bleiben seine übrigen Angaben bei gebotener kritischer Würdigung seines Aussageverhaltens verwertbar.

BGH – Urteil, 4 StR 550/00 vom 12.07.2001

1. Wird ein Ergänzungsrichter oder -schöffe erst nach Beginn der Hauptverhandlung hinzugezogen, so ist das Gericht vorschriftswidrig besetzt. Die Revision kann aber hierauf nur gestützt werden, wenn der Einwand nach § 222 b Abs. 1 StPO rechtzeitig erhoben worden ist.

2. Die Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mgH (TLG) ist eine "sonstige Stelle" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.

BGH – Urteil, 5 StR 164/06 vom 07.11.2006

BGH – Beschluss, 3 StR 199/03 vom 14.08.2003

BGH – Beschluss, 5 StR 124/03 vom 04.06.2003

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1540/01 vom 19.03.2003


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