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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGVG§ 17 Abs. 2 Satz 2 GVG 

Entscheidungen zu "§ 17 Abs. 2 Satz 2 GVG"

Übersicht

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 1152/07 vom 13.07.2007

Die Einlassung eines Arbeitnehmers, der nur ein Zehntel des von Kunden vereinnahmten Geldbetrags an seinen Arbeitgeber überwiesen hat, er habe den vollen Betrag bei einer Bank eingezahlt, deren Schalterangestellte habe jedoch den Überweisungsträger falsch ausgefüllt, ist als sog. äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen prozessual unerheblich, weil sich daraus entweder ebenfalls der Fortbestand des Anspruchs des Arbeitgebers auf Herausgabe der restlichen 90 % des vereinnahmten Geldes oder ein Schadenersatzanspruch in entsprechender Höhe ergibt, da das Unterlassen einer Kontrolle der Richtigkeit des handschriftlich eingetragenen und sodann vom Eingabegerät auf dem Überweisungsträger ausgedruckten Betrages grob fahrlässig gewesen wäre, nachdem der Arbeitnehmer es sich schon erspart haben will, die Eintragung selbst vorzunehmen.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 808/07 vom 13.07.2007

Die Einlassung eines Arbeitnehmers, der nur ein Zehntel des von Kunden vereinnahmten Geldbetrags an seinen Arbeitgeber überwiesen hat, er habe den vollen Betrag bei einer Bank eingezahlt, deren Schalterangestellte habe jedoch den Überweisungsträger falsch ausgefüllt, ist als sog. äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen prozessual unerheblich, weil sich daraus entweder ebenfalls der Fortbestand des Anspruchs des Arbeitgebers auf Herausgabe der restlichen 90 % des vereinnahmten Geldes oder ein Schadenersatzanspruch in entsprechender Höhe ergibt, da das Unterlassen einer Kontrolle der Richtigkeit des handschriftlich eingetragenen und sodann vom Eingabegerät auf dem Überweisungsträger ausgedruckten Betrages grob fahrlässig gewesen wäre, nachdem der Arbeitnehmer es sich schon erspart haben will, die Eintragung selbst vorzunehmen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 316/05 vom 22.03.2005

1. Die abdrängende Sonderzuweisung zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO gilt entsprechend für Ansprüche auf Erfüllung eines Vergleichsvertrags, in dem im Wesentlichen Ansprüche geregelt werden, für die nach dieser Vorschrift ausschließlich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (wie OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.07.1983 - 9 U 176/82 - VBlBW 1984, 320).

2. Dies gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines solchen Vergleichsvertrags.

BAG – Beschluss, 3 AZB 10/04 vom 01.11.2004

Nach § 12a Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. §§ 495, 91 ZPO hat der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Beklagte Anspruch auf Erstattung der ihm vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Kosten. Dazu gehören die Rechtsanwaltskosten auch dann, wenn er sich nach der Verweisung weiter von demselben Rechtsanwalt vertreten lässt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 2.03 vom 29.04.2004

1. Mit der Anerkennung als Beschäftigungsstelle nach dem Zivildienstgesetz entsteht zwischen dem Träger der Beschäftigungsstelle und dem Bund ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (wie bisherige Rspr).

2. Der Bund ist verpflichtet, den Zivildienstleistenden, der dem Träger der Beschäftigungsstelle einen Schaden zugefügt hat, im Wege der Drittschadensliquidation auf Ersatz dieses Schadens in Anspruch zu nehmen (wie bisherige Rspr).

3. Die auf der Fürsorge des Dienstherrn beruhende Beschränkung von Ersatzansprüchen des Bundes auf einen dem Zivildienstleistenden noch zumutbaren Betrag gilt auch für Ersatzansprüche wegen eines dem Träger der Beschäftigungsstelle zugefügten Schadens.

BFH – Beschluss, X B 224/07 vom 01.04.2008

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Wx 39/07 vom 05.09.2007

BGH – Beschluss, 2 AR 18/05 vom 23.03.2005

BGH – Beschluss, 2 ARs 16/05 vom 23.03.2005

BFH – Beschluss, VII B 40/99 vom 17.03.2000

BFH – Beschluss, VII B 185/99 vom 11.01.2000

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 60/99 vom 30.12.1999


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