Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenGGtO§ 164 GtO 

Entscheidungen zu "§ 164 GtO"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 11 Wx 15/02 vom 15.04.2003

1. Wird im Grundbuchverfahren die Berichtigung einer von Anfang an unrichtigen Eintragung des Eigentümers abgelehnt, so kann diese Entscheidung nur mit dem Ziel angefochten werden, einen Amtswiderspruch einzutragen oder die unzulässige Eintragung zu löschen.

2. Ist in Abt. I des Grundbuchs die Genossenschaft der Separationsinteressenten vermerkt, handelt es sich um eine zulässige Eintragung der Grundstückseigentümer, ohne dass es der Bezeichnung einzelner Beteiligter bedarf. Ein solcher Grundbuchinhalt geht weder auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften zurück noch ist das Grundbuch hierdurch unrichtig geworden.

3. Ob Gesamthands- oder Miteigentum an den Zweckgrundstücken besteht, ist dem Gemeinheitsteilungsrezess zu entnehmen.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 164 GtO" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum