Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenGGrdstVG§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG 

Entscheidungen zu "§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG"

Übersicht

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 3 W 266/05.Lw vom 22.11.2005

Hofstelle als notwendige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit eines Landwirts.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 Ww 15/04 vom 07.07.2004

Das Vorkaufsrecht eines Siedlungsunternehmens gemäß § 4 Abs. 1 RSG, §§ 9 Abs. 5, 2 Abs. 1 und Abs. 3 Nr 2 GrdstVG, § 1 Abs. 1 AG-GrdstVG LSA umfasst ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne, das aus mehreren Grundstücken im Rechtssinne besteht, von denen mindestens eines nicht kleiner als 2 ha ist, auch dann insgesamt, wenn die anderen Grundstücke im Rechtssinne kleiner als 2 ha sind.

OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 1/02 vom 17.06.2002

Dass der Zuwachs an Eigentumsflächen für einen Landwirt allgemein agrarpolitisch wünschenswert ist, reicht allein noch nicht aus, um den Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche an einen Nichtlandwirt als ungesunde Verteilung von Grund und Boden und Widerspruch gegen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur einzustufen.

BGH – Beschluss, BLw 2/02 vom 26.04.2002

Das Erfordernis der Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs ist nicht in erster Linie zeitlich orientiert. Es muß vielmehr eine gesteigerte Notwendigkeit bestehen, was zeitliche Erwägungen nicht ausschließt, aber Raum läßt für Überlegungen der Zukunftsorientiertheit.

BGH – Beschluss, BLw 36/01 vom 26.04.2002

Bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient ein Zuerwerb auch dann der Verbesserung der Agrarstruktur, wenn dadurch der Eigenlandanteil prozentual nur in geringem Maße erhöht wird.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 10 W (Lw) 2/2001 vom 16.01.2002

1. Die Absicherung durch eine Auflassungsvormerkung in der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts stellt jedenfalls dann keine schädliche Bedingung dar, wenn für den Erwerber bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.

2. Die Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts hat die selbe Wirkung wie ein die Genehmigung nach § 9 GrdstVG versagender Bescheid. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht jedoch aus anderen Gründen formal unwirksam, sind die Voraussetzungen der Genehmigungsversagung wie nach einem die Genehmigung versagenden Bescheid zu prüfen.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 Ww 38/01 vom 19.12.2001

Eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 10 GrdstVG kann vorliegen, wenn der Käufer zwar (Nebenerwerbs-) Landwirt ist, die hinzugekauften Flächen aber nicht selbst nutzen kann, weil sie zu weit von seinem Betrieb entfernt liegen.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 Ww 26/01 vom 15.11.2001

1. Bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken entfällt auch der forstwirtschaftlich genutzte Teil dem Vorkaufsrecht des § 4 Abs 1 RSG, wenn die Gesamtfläche eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvoller Weise nicht voneinander getrennt werden können. Dies gilt auch dann, wenn mehrere kleine Parzellen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, nur zusammen die Mindestgrenze des § 4 RSG von 2 ha überschreiten.

2. Dass der vereinbarte Kaufpreis in einem groben Missverhältnis zu dem Wert der Grundstücke steht, lässt für sich allein weder das Vorkaufsrecht entfallen, noch macht es den Kaufvertrag genehmigungsfrei.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 Ww 18/01 vom 15.08.2001

1. Grundsätzlich gilt nach § 3 Abs. 2 Satz 2 GrdstVG der Notar, der den Vertrag beurkundet hat, auch als ermächtigt, die Genehmigung zu beantragen, mit der Folge, dass dann auch die Zustellung des Bescheides an den Notar als Bevollmächtigten erfolgen kann.

2. Beschränken die Parteien eines Grundstückskaufvertrages aber die Zustellungsvollmacht des beurkundenden Notars auf die Empfangnahme eines stattgebenden Bescheides, ist ein versagender Bescheid den Vertragsparteien persönlich zuzustellen.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 Ww 19/01 vom 15.08.2001

Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht gemäß § 12 GrdstVG, § 4 RSG kann nicht ausgeübt werden, wenn beim Verkauf mehrerer separater Grundstücke, die keine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und sich unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner die Möglichkeit einer Teilung des Vertrages und des Genehmigungsantrages nicht ergibt.

BGH – Beschluss, BLw 2/98 vom 08.05.1998

GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Zur Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt, der langfristig die Absicht hat, einen Vollerwerbsbetrieb zu errichten.

BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 2/98 -
OLG Dresden
AG Bautzen

BGH – Beschluss, BLw 42/97 vom 08.05.1998

GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10

a) Eine Genehmigung unter Auflagen ist nur zulässig, wenn damit ein Versagungsgrund ausgeräumt werden kann; ohne Versagungsgrund ist für eine Auflage kein Raum.

b) Bei der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung an einen Nichtlandwirt bleibt das Kaufinteresse derjenigen Landwirte außer Betracht, die nur einzelne Parzellen oder die Ländereien ohne die Hofstelle erwerben möchten. Dieser Grundsatz gilt auch im Beitrittsgebiet.

BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 42/97 -
OLG Dresden
AG Chemnitz

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 10 W 2/09 vom 02.07.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 5 W (Lw) 9/08 vom 26.02.2009

BGH – Beschluss, BLw 11/06 vom 24.11.2006

BGH – Beschluss, BLw 23/05 vom 09.03.2006

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 7/04 vom 10.06.2005

BGH – Beschluss, BLw 17/04 vom 10.09.2004

BGH – Beschluss, BLw 25/03 vom 23.02.2004

BGH – Beschluss, BLw 24/01 vom 26.04.2002

BGH – Beschluss, BLw 22/00 vom 27.04.2001

BGH – Beschluss, BLw 23/00 vom 29.03.2001

BGH – Beschluss, BLw 25/00 vom 29.03.2001

OLG-DRESDEN – Beschluss, WLw 2117/99 vom 20.04.2000

BGH – Beschluss, LwZB 2/99 vom 23.09.1999

BGH – Beschluss, BLw 50/98 vom 21.01.1999

BGH – Beschluss, BLw 39/98 vom 23.11.1998


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum