Ist ein landwirtschaftlich betriebener Hof im Wege vorweggenommener Erbfolge einem Erbprätendenten zur Fortführung übertragen worden, so bedarf eine Nachabfindungsklausel zugunsten der weichenden Erben im Übergabevertrag im Fall eines Teilverkaufs zur Finanzierung einer Nutzungsänderung der ergänzenden Auslegung. Diese kann dazu führen, dass den weichenden Erben ein Nachabfindungsanspruch zusteht.