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Entscheidungen zu "§ 7 GO"

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 L 29/00 vom 24.10.2001

1. Ein Gebührenbescheid muss die erlassene Behörde erkennen lassen. Stadtwerke sind keine kommunale Behörde.

2. Die mehrperiodische Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ist regelmäßig unzulässig.

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