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Entscheidungen zu "§ 55 Abs. 4 GmbHG"

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 203/03 vom 08.02.2005

Eine Barkapitalerhöhung entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 GmbHG um einen nicht durch 50,00 EUR teilbaren Betrag ist zulässig, wenn sie im Wege der Nennbetragserhöhung erfolgt und der Anpassung eines Geschäftsanteils auf einen durch 50,00 EUR teilbaren Betrag dient.

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