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Entscheidungen zu "§ 36 GmbHG"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 111/04 vom 24.03.2005

1. Eine Großbank ist einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen, das keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen hatte, schadensersatzpflichtig, wenn sie vor der Vereinbarung eines Zinssatz- und Währungs-Swap-Geschäfts nicht in den Mittelpunkt der Beratung gerückt hat, dass Währungs-Swaps in der Regel zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden, und wenn sie bei der Beratung den kommunal-rechtlichen Bindungen des Energieversorgungsunternehmens, insbesondere dem Spekulationsverbot und dem hieraus folgenden Gebot der strengen Beachtung der Konnexität zwischen dem Swap-Geschäft und einem konkreten Grundgeschäft, keine Bedeutung beigemessen hat.

2. Zu den Voraussetzungen eines Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens bei der Vereinbarung eines Zinssatz- und Währungs-Swap-Geschäfts mit einer Großbank.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 158/04 vom 28.09.2005

OLG-HAMBURG – Urteil, 13 U 41/97 vom 10.01.2001


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