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Entscheidungen zu "§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV"

Übersicht




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1565/09 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, RStV
Schlagworte:Glücksspiel, Internetwerbung, staatliches Monopol, Sponsoring, Sportwetten, Unmöglichkeit, Werbung, Werbeverbot, Zumutbarkeit
Leitsatz:Der Begriff der Werbung in §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV umfasst auch das Sponsoring.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV ermächtigt auch zum Erlass eines Werbeverbotes für unerlaubte Sportwetten gegenüber einem Veranstalter von Sportereignissen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1565/09



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 4 B 1774/07 vom 27.10.2008

Rechtsgebiete:EG, GlüStV, GG, StGB
Leitsatz:Zur Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1.1.2008.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 4 B 1774/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1288/08 vom 16.10.2008

Rechtsgebiete:EG, GG, GlüStV, AGGlüStV
Schlagworte:Annahmestellen, Anwendungsvorrang, Dienstleistungsfreiheit, Begrenzung der Annahmestellen, Glücksspiel, staatliches Monopol, Oddset-Wetten, Sportwetten, Übergangsrecht, Veranstaltung von Sportwetten, Vermittlung von Sportwetten, Vertriebskonzept, Wettmonopol, Europarechtliche Wettbewerbsregeln
Leitsatz:Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Wettmonopol und dessen Anwendungspraxis begegnen derzeit - ungeachtet der bis 31.12.2008 aufrecht erhaltenen Vertriebsstruktur - keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -).

Trotz der "Parallelität" beider Rechtssysteme sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols nicht gleichsam unverändert in das Gemeinschaftsrecht zu übertragen.

Die Wettbewerbsregeln des Gemeinschaftsrechts (Art. 81 ff. EG) finden auf staatliche Beschränkungen des Glücksspiels zum Schutz der Gesundheit und der Sozialordnung keine Anwendung. In diesem Marktsegment wird der in den Wettbewerbsregeln bezweckte Verbraucherschutz nicht durch Öffnung der Märkte, sondern durch deren Reglementierung verwirklicht.

Bei der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols gibt es keine zwingenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben für eine Änderung der Vertriebsstruktur oder eine Reduzierung der Zahl der Annahmestellen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1288/08

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 4 B 2056/07 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:EG, GlüStV, GG, StGB
Leitsatz:Zur Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 4 B 2056/07


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