JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > G > GlüStV > § 5 Abs. 2 Satz 1 GlüStV
| Rechtsgebiete: | UWG, GlüStV, SpielbG |
| Leitsatz: | 1. Zur Aktivlegitimation der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Spielbankwerbung geltend zu machen. 2. Gezielt im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 GlüStV fordert eine Werbung zur Teilnahme auf, wenn sie auf eine originäre Entschlussfassung zur Teilnahme am Glücksspiel ausgerichtet und nicht nur auf eine Kanalisierung der ohnehin vorhandenen Spielleidenschaft hin zu staatlichen Angeboten angelegt ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 5351/08 | |
| Rechtsgebiete: | LottStV, GlüStV, UWG |
| Leitsatz: | Bei der Werbungsregelung in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsvertrags über das Lotteriewesen in Deutschland handelt es sich ebenso wie bei den Werbungsregelungen in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3580/07 | |
| Rechtsgebiete: | GlüStV, UWG |
| Schlagworte: | Jackpot-Werbung |
| Leitsatz: | 1. Die Vorschriften in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG. 2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit besonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV und ist gemäß § 4 Nr. 11, § 3 UWG unlauter. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 1211/08 | |
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