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Entscheidungen zu "§ 5 GlüStV"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1565/09 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, RStV
Schlagworte:Glücksspiel, Internetwerbung, staatliches Monopol, Sponsoring, Sportwetten, Unmöglichkeit, Werbung, Werbeverbot, Zumutbarkeit
Leitsatz:Der Begriff der Werbung in §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV umfasst auch das Sponsoring.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV ermächtigt auch zum Erlass eines Werbeverbotes für unerlaubte Sportwetten gegenüber einem Veranstalter von Sportereignissen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1565/09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 3328/08 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, AGGlüStV
Schlagworte:Annahmestellen, Anzahl der Annahmestellen, Begrenzung der Annahmestellen, Flächenmäßige Verteilung der Annahmestellen, Gesetzesvorbehalt, Glücksspiel, Glücksspielaufsicht, Glücksspielerlaubnis, In-Sich-Erlaubnis, Staatliches Monopol, Oddset-Wetten, Sportwetten, Veranstaltung von Sportwetten, Vermittlung von Sportwetten, Vertriebskonzept, Werbebeschränkungen, Wettmonopol, Widerrufsrecht
Leitsatz:Die gesetzliche Ausgestaltung und die tatsächliche Handhabung des staatlichen Wettmonopols begegnen auch nach Ablauf der in § 25 Abs. 2 GlüStV, § 7 Abs. 4 AGGlüStV für das bestehende Vertriebsnetz der staatlichen Sportwetten geschaffenen Übergangsrechtslage am 01.01.2009 keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131, und vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446)
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 3328/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10338/08.OVG vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:LGlüG, GlüStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Glücksspielstaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, Übergangsfrist, Annahmestelle, Begrenzung, Werbung, Veranstalter, Glücksspielveranstalter, unmittelbarer Veranstalter, Veranstalterkonzession, Lotto
Leitsatz:Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10338/08.OVG


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