JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > G > GlüStV > § 4 Abs. 1 GlüStV
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, GlüStV, NGlüSpG, StGB, GG |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 2410/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, GG, GlüStV, AGGlüStV |
| Schlagworte: | Annahmestellen, Anwendungsvorrang, Dienstleistungsfreiheit, Begrenzung der Annahmestellen, Glücksspiel, staatliches Monopol, Oddset-Wetten, Sportwetten, Übergangsrecht, Veranstaltung von Sportwetten, Vermittlung von Sportwetten, Vertriebskonzept, Wettmonopol, Europarechtliche Wettbewerbsregeln |
| Leitsatz: | Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Wettmonopol und dessen Anwendungspraxis begegnen derzeit - ungeachtet der bis 31.12.2008 aufrecht erhaltenen Vertriebsstruktur - keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -). Trotz der "Parallelität" beider Rechtssysteme sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols nicht gleichsam unverändert in das Gemeinschaftsrecht zu übertragen. Die Wettbewerbsregeln des Gemeinschaftsrechts (Art. 81 ff. EG) finden auf staatliche Beschränkungen des Glücksspiels zum Schutz der Gesundheit und der Sozialordnung keine Anwendung. In diesem Marktsegment wird der in den Wettbewerbsregeln bezweckte Verbraucherschutz nicht durch Öffnung der Märkte, sondern durch deren Reglementierung verwirklicht. Bei der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols gibt es keine zwingenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben für eine Änderung der Vertriebsstruktur oder eine Reduzierung der Zahl der Annahmestellen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1288/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, GG, GlüStV, AGGlüStV |
| Schlagworte: | Anwendungsvorrang, Dienstleistungsfreiheit, Glücksspiel, Staatliches Monopol, Niederlassungsfreiheit, Oddset-Wetten, Sportwetten, Veranstaltung, Verhältnismäßigkeit, Vermittlung, Wettmonopol |
| Leitsatz: | Eine Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, mit der die Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter untersagt wird, der (lediglich) im Besitze einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession ist, kommt nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV, GBl. 2007, S. 571) grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn sich die verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des darin fortgeschriebenen Wettmonopols erst im Hauptsacheverfahren abschließend klären lässt (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an den Beschluss vom 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 3069/07 | |
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