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Entscheidungen zu "§ 1 GlüStV"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 3328/08 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, AGGlüStV
Schlagworte:Annahmestellen, Anzahl der Annahmestellen, Begrenzung der Annahmestellen, Flächenmäßige Verteilung der Annahmestellen, Gesetzesvorbehalt, Glücksspiel, Glücksspielaufsicht, Glücksspielerlaubnis, In-Sich-Erlaubnis, Staatliches Monopol, Oddset-Wetten, Sportwetten, Veranstaltung von Sportwetten, Vermittlung von Sportwetten, Vertriebskonzept, Werbebeschränkungen, Wettmonopol, Widerrufsrecht
Leitsatz:Die gesetzliche Ausgestaltung und die tatsächliche Handhabung des staatlichen Wettmonopols begegnen auch nach Ablauf der in § 25 Abs. 2 GlüStV, § 7 Abs. 4 AGGlüStV für das bestehende Vertriebsnetz der staatlichen Sportwetten geschaffenen Übergangsrechtslage am 01.01.2009 keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131, und vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446)
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 3328/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1288/08 vom 16.10.2008

Rechtsgebiete:EG, GG, GlüStV, AGGlüStV
Schlagworte:Annahmestellen, Anwendungsvorrang, Dienstleistungsfreiheit, Begrenzung der Annahmestellen, Glücksspiel, staatliches Monopol, Oddset-Wetten, Sportwetten, Übergangsrecht, Veranstaltung von Sportwetten, Vermittlung von Sportwetten, Vertriebskonzept, Wettmonopol, Europarechtliche Wettbewerbsregeln
Leitsatz:Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Wettmonopol und dessen Anwendungspraxis begegnen derzeit - ungeachtet der bis 31.12.2008 aufrecht erhaltenen Vertriebsstruktur - keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -).

Trotz der "Parallelität" beider Rechtssysteme sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols nicht gleichsam unverändert in das Gemeinschaftsrecht zu übertragen.

Die Wettbewerbsregeln des Gemeinschaftsrechts (Art. 81 ff. EG) finden auf staatliche Beschränkungen des Glücksspiels zum Schutz der Gesundheit und der Sozialordnung keine Anwendung. In diesem Marktsegment wird der in den Wettbewerbsregeln bezweckte Verbraucherschutz nicht durch Öffnung der Märkte, sondern durch deren Reglementierung verwirklicht.

Bei der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols gibt es keine zwingenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben für eine Änderung der Vertriebsstruktur oder eine Reduzierung der Zahl der Annahmestellen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1288/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10338/08.OVG vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:LGlüG, GlüStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Glücksspielstaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, Übergangsfrist, Annahmestelle, Begrenzung, Werbung, Veranstalter, Glücksspielveranstalter, unmittelbarer Veranstalter, Veranstalterkonzession, Lotto
Leitsatz:Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10338/08.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 3069/07 vom 17.03.2008

Rechtsgebiete:EG, GG, GlüStV, AGGlüStV
Schlagworte:Anwendungsvorrang, Dienstleistungsfreiheit, Glücksspiel, Staatliches Monopol, Niederlassungsfreiheit, Oddset-Wetten, Sportwetten, Veranstaltung, Verhältnismäßigkeit, Vermittlung, Wettmonopol
Leitsatz:Eine Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, mit der die Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter untersagt wird, der (lediglich) im Besitze einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession ist, kommt nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV, GBl. 2007, S. 571) grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn sich die verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des darin fortgeschriebenen Wettmonopols erst im Hauptsacheverfahren abschließend klären lässt (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an den Beschluss vom 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 3069/07


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