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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGKG-LSA§ 5 Abs. 1 S. 2 GKG-LSA 

Entscheidungen zu "§ 5 Abs. 1 S. 2 GKG-LSA"

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OLG-NAUMBURG – Urteil, 5 U 40/02 vom 07.08.2002

Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, einen als Sicherheit einbehaltenen Betrag auf ein als Verwahrungsgeldkonto geführtes Eigenkonto zu nehmen. Das Konto kann im Rahmen der eigenen Verwaltung der Haushaltsmittel geführt werden.

Das gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht insolvenzfähig ist.

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