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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGKG§ 68 Abs. 1 S. GKG 

Entscheidungen zu "§ 68 Abs. 1 S. GKG"

Übersicht

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 382/08 vom 05.03.2008

Bei der Berechnung des Beschwerdewertes ist nicht von dem Differenzbetrag zwischen dem angefochtenen und dem mit der Beschwerde erstrebten niedrigeren Streitwert auszugehen, sondern von dem Differenzbetrag der aus den verschiedenen Streitwerten sich ergebenen Gebühren.

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