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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGKG§ 39 GKG 

Entscheidungen zu "§ 39 GKG"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 W 3/09 vom 04.03.2009

Mehrere in einem Verfahren geltend gemachte Ansprüche werden gebührenrechtlich (§ 39 GKG) nur dann zusammengerechnet, wenn sie gleichzeitig nebeneinander verfolgt werden. Wird ein Anspruch durch einen anderen ersetzt, kommt eine Addition nicht in Betracht.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 OA 217/08 vom 09.10.2008

Streitwert bei Klagen auf Zuweisung an ein anderes Studienseminar.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 108/08 vom 20.05.2008

Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 16/08 vom 24.04.2008

1. Erweist sich im Verfahren der Anhörungsrüge das Rechtsmittel aus anderen Gründen als erfolglos, wurde sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

2. Die Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung ist nicht statthaft.

3. Zur Festsetzung des Höchstwertes nach § 39 Abs. 2 GKG.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 16/08 vom 17.03.2008

1. Erweist sich im Verfahren der Anhörungsrüge das Rechtsmittel aus anderen Gründen als erfolglos, wurde sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

2. Die Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung ist nicht statthaft.

3. Zur Festsetzung des Höchstwertes nach § 39 Abs. 2 GKG.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 L 4.06 vom 06.04.2006

Werden mehrere Personen durch Verwaltungsakte gesamtschuldnerisch auf eine bestimmte Abgabenforderung in Anspruch genommen, ist der Streitwert bei gemeinsamer Anfechtungsklage in Addition der Beträge zu ermitteln, auf den der einzelne Schuldner jeweils in Anspruch genommen wird (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung gegen die Empfehlung im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 7/2004).

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Ta 353/05 vom 21.10.2005

Die klageweise Geltendmachung von Vergütungsforderungen, die vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängen, aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs ist mutwillig, wenn diese Ansprüche neben einem Kündigungsschutzantrag nicht mit einem vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen (uneigentlichen) Hilfsantrag verfolgt werden.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 Ta 36/06 vom 13.04.2006

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 23/06 vom 21.02.2006

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 87/05 vom 27.06.2005


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